Unverständlicher Rechtsvortritt
Dieser Rechtsvortritt ist vom Strassenbild her nicht verständlich gestaltet und kaum wahrnehmbar. Der Randstein ist beidseits durchgehend und kommuniziert eine Kontinuität des gerade verlafenden Mühliacherwegs - trotz der Markierung. Die auf dem Mühliacherweg verlaufende nationale Veloroute bestärkt die höhere wahrgenommene und effektive Hierarchie des geradeaus verlaufenden Mühliacherwegs gegenüber der abbiegenden Zufahrt zu den Liegenschaften. Bei einer Schlechten Wahrnehmbarkeit wäre eine Sichtweite von 25m zulässig. Selbst bei Guter Wahrnehmbarkeit ist eine Sichtweite von 20 m anzustreben. Die Sichtweite ist durch die Parkplätze aber derart eingeschränkt, dass praktisch angehalten werden muss - also Sichtweite von vielleicht 1-2 m. Mit einem Auto mit Motorhaube oder einem Traktor mit Vorbau weiss man erst nach befahren des Knotens, ob man einem anderen Fahrzeug den Vortritt genommen hat. Die Situation entspricht kurz gesagt in keiner Art der Norm und es ist kaum möglich den gesetzlichen Rechtsvortritt einzuhalten.
Für einen Rechtsvortritt müsste die Sicht und Erkennbarkeit deutlich verbessert werden, was zwangsweise das Aufheben der störenden Parkfelder bedeutet. Sollen die Parkfelder erhalten beleiben ist die Vortrittsbelastung der Liegenschaftszufahrt mit einem Stop und die Installation eines Spiegels die einzige Lösung.
Erstellt am: 12.7.2026
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