Dreiteiliges Fahrverbot mit Mischverkehrsfläche
sobes , 20.5.2021
Zweiteiliges Fahrverbot genügt. Das Verbot von schnellen E-Bikes lässt sich nicht begründen. Hinzu kommt die Mischverkehrsfläche, welche nur zu Konflikten führt. Hinzu kommt noch, dass sie unnötigerweise durch eine Aufbaute verengt wird, welche nicht mehr benötigt wird (ehemals Barriere).
Erstellt am: 20.5.2021
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Organisationen
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Stadt Zürich
5.10.2021
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sobes
6.10.2021
Danke fürs anpassen im Bereich Oerlikon.
Zur Brücke: Das dreitilige Fahrverbot war nicht Teil der Publikation, jetzt plötzlich, aufgrund eines Rekurses, wird eine Verknüpfung gemacht. Dies erschliesst sich mir nicht wirklich.
Zur Brücke: Das dreitilige Fahrverbot war nicht Teil der Publikation, jetzt plötzlich, aufgrund eines Rekurses, wird eine Verknüpfung gemacht. Dies erschliesst sich mir nicht wirklich.
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helvetiazh
20.5.2021
Wenn hier nur noch der Bus durchfährt (?), verstehe ich nicht, warum auch normale Velos nicht auf der Strasse fahren dürfen/sollen. Und offenbar ist das ja eben eine Einbahnstrasse und der Velostreifen auf der anderen Seite signalisiert, dass dort die Velos auf der Strasse die Einbahnstrasse in Gegenrichtung benützen dürfen. Nicht durchdacht. Bei verkehrsberuhigten oder gar gesperrten Strassen (für den MIV) gehört das Velo nicht aufs Trottoir!
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Stadt Zürich
20.5.2021
Ganz so falsch ist es nicht: Der Bus fährt in beide Richtungen und wird dafür mit Ampeln gesteuert. Heisst: Wenn von Süden ein Bus kommt, hat der von Norden keine Durchfahrt und umgekehrt. Aber grundsätzlich stimmt es schon: Velos (auch schnelle E-Bikes) könnten hier auf der Fahrbahn fahren.
Wir klären das ab.
Wir klären das ab.
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Betrifft auch diese Spots: https://bikeable.ch/entries/yvetmfZMo2Ek8nL9u und https://bikeable.ch/entries/5AfKTAvrWzLQtoXZm